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   BVerfG - 2 BvR 2113/22   

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BVerfG - 2 BvR 2113/22 (https://dejure.org/9999,152015)
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Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 Nr 1 S 1 Alt 1, EStG § 15 Abs 3 Nr 1 S 2 Alt 1, EStG § 52 Abs 23 S 1, GG Art 3 Abs 1, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a
    Abfärbung, Bagatellgrenze, Einkunftsart, gemischte Tätigkeit, Geringfügigkeit, Gewerbebetrieb, Infizierung, Personengesellschaft, Seitwärtsabfärbung, Stichtag, Typisierung, Umqualifizierung, Verfassung, Vermietung, Vermögensverwaltung, Gleichheit

 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 19.10.2023 - IV R 13/22

    Tonnagebesteuerung - Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der

    So hat auch jüngst der vorlegende Senat gerade unter Rückgriff auf diese Fallgruppe die in § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) --WElektroMobFördG-- angeordnete rückwirkende Geltung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 Alternative 1 EStG i.d.F. des WElektroMobFördG als verfassungsgemäß beurteilt (BFH-Urteil vom 30.06.2022 - IV R 42/19, BFHE 278, 42, BStBl II 2023, 118, Rz 66 ff.; Verfassungsbeschwerde eingelegt, Aktenzeichen des BVerfG 2 BvR 2113/22).
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